Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir verwenden jedoch keine Tracking-Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

< Dezember 2014 >
So Mo Di Mi Do Fr Sa
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31      

Dezember 2014

2014-12-07 (Sonntag)

KSV Aicha - Frühschoppen

KSV Aicha vorm Wald | Frühschoppen
 
Am Sonntag, den 07.12.2014 findet ein Frühschoppen des KSV Aicha vorm Wald statt.
2014-12-10 (Mittwoch)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Rorate und Adventfeier

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Rorate und Adventfeier
 
Am Mittwoch den 10.12.2014 findet die Rorate und Adventfeier des Kath. Frauenbundes statt.
2014-12-13 (Samstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Adventlicher Senioren-Nachmittag

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Adventlicher Senioren-Nachmittag
 
Am Samstag den 13.12.2014 findet der Adventliche Senioren-Nachmittag des Kath. Frauenbundes statt.

Bekanntmachung über Laserscanningvermessungen

Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) lässt von Juli 2019 bis Juni 2020 im Landkreisgebiet Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. Als Ergebnis entsteht ein Digitales Geländemodell, das die Geländeform in höchster Genauigkeit wiedergibt. Das Digitale Geländemodell ist insbesondere für den Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur Minderung der Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der Forstwirtschaft.

 

tl_files/dokumente/Aktuelles/laserscanningvermessung.jpg


Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B. Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die Vermessungsarbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. Das Einbringen von Messpunkten kann notwendig werden und sollte grundsätzlich auf öffentlichen Grundstücken erfolgen. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke nachfragen.


Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzubringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren.


Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen Geländemodell finden Sie im Internet unter http://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende.html

Zurück