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Dezember 2015

2015-12-05 (Samstag)

AWO Aicha vorm Wald - Adventsfeier

Die Arbeiterwohlfahrt Aicha vorm Wald veranstaltet am Samstag, 05.12.2015 die Adventsfeier.

2015-12-06 (Sonntag)

KSV Aicha - Frühschoppen

Der KSV Aicha vorm Wald hält am Sonntag, 06.12.2015 seinen Frühschoppen ab.

2015-12-10 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha - Rorate und Adventfeier

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald feiert am Donnerstag, 10.12.2015 eine Rorate in der Pfarrkirche Aicha vorm Wald und anschließend seine Adventfeier im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2015-12-12 (Samstag)

Kath. Frauenbund Aicha - Adventlicher Senioren-Nachmittag

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald veranstaltet am Samstag, 12.12.2015 einen adventlichen Senioren-Nachmittag im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2015-12-13 (Sonntag)

VDK Aicha vorm Wald

Der VDK Aicha vorm Wald hält am Sonntag, 13.12.2015 seine Weihnachtsfeier.

2015-12-24 (Donnerstag)

FFW Aicha und Weferting - Aktion "Friedenslicht"

Die FFW Aicha vorm Wald und Weferting beteiligen sich gemeinsam an der Aktion "Friedenslicht aus Bethlehem" und bringen das Licht am Donnerstag, 24.12.2015 um 16.00 Uhr in die Pfarrkirche Aicha vorm Wald.

Bekanntmachung über Laserscanningvermessungen

Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) lässt von Juli 2019 bis Juni 2020 im Landkreisgebiet Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. Als Ergebnis entsteht ein Digitales Geländemodell, das die Geländeform in höchster Genauigkeit wiedergibt. Das Digitale Geländemodell ist insbesondere für den Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur Minderung der Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der Forstwirtschaft.

 

tl_files/dokumente/Aktuelles/laserscanningvermessung.jpg


Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B. Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die Vermessungsarbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. Das Einbringen von Messpunkten kann notwendig werden und sollte grundsätzlich auf öffentlichen Grundstücken erfolgen. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke nachfragen.


Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzubringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren.


Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen Geländemodell finden Sie im Internet unter http://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende.html

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