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August 2009

2009-08-02 (Sonntag)

KSV-Frühschoppen

Monatlicher Frühschoppen des Krieger- und
Soldatenvereins Aicha vorm Wald

2009-08-15 (Samstag)

Bürgerfest 2009

Bürgerfest 2009
am Samstag, 15. August 2009 (Mariä Himmelfahrt).
Beginn: gegen 10.45 Uhr.
Wo? Bereich des Wirtshauses "Am Schloß"

2009-08-23 (Sonntag)

Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald

Obst- und Gartenbauverein Aciha vorm Wald e.V.
Tagesausflug zur LAIMERALM (Wolfgangsee) am Sonntag, 23. August 2009
zum Musikalischen Frühschoppen.
Anmeldungen bei Michael Duschl, Tel. 08544/8806.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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