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November 2009

2009-11-08 (Sonntag)

KSV-Frühschoppen

Monatlicher Frühschoppen des Krieger- und
Soldatenvereins Aicha vorm Wald

2009-11-11 (Mittwoch)

St. Martins-Fest der KiTa Aicha vorm Wald

Sankt-Martins-Fest mit Laternenumzug am Mittwoch, den 11. November 2009
in Aicha vorm Wald.
Treffpunkt: 17.00 Uhr Pfarrkirche St. Peter und Paul, Aicha vorm Wald
Anschließend Fest am Kindergartengelände.

 

Näheres hier!

2009-11-14 (Samstag)

FFW Aicha vorm Wald -Familienabend

Freiwillige Feuerwehr Aicha vorm Wald
Familienabend am Samstag, den 21. November 2009 im Vereinslokal.

2009-11-15 (Sonntag)
2009-11-29 (Sonntag)

KSV-Frühschoppen

Monatlicher Frühschoppen des Krieger- und
Soldatenvereins Aicha vorm Wald

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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