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Dezember 2009

2009-12-04 (Freitag)

Adventsfeier, Sport-Treff Aicha vorm Wald

Sport-Treff Aicha vorm Wald
Unsere Adventsfeier findet am Freitag, den 04. November 2009 statt.

2009-12-05 (Samstag)

Jahresabschlußfeier Ohe-Tal-Schützen Aicha

Jahresabschlußfeier der Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald e.V.
am Samstag, den 05. Dezember 2009 im Vereinslokal.


Näheres auf unserer Homepage


www.ohetalschuetzen-aicha.de

Mitgliederversammlung, Brieftaubenverein Aicha

BRIEFTAUBENVEREIN "GUT FLUG" AICHA VORM WALD

 

E i n l a d u n g


Am 05.12.2009 findet um 19.30 Uhr im Gasthaus Stauder die Mitgliederversammlung mit
Siegerehrung statt.


Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Ehrung von verstorbenen Mitgliedern
3. Kassenbericht/Entlastung der Vorstandschaft
4. Abstimmung über Beitragserhöhung
5. Siegerehrung für das Reisejahr 2009
6. Versteigerung


Hierzu ergeht an alle Mitglieder herzliche Einladung!


Andreas Seidl
1. Vorstand

2009-12-06 (Sonntag)
2009-12-10 (Donnerstag)
2009-12-12 (Samstag)
2009-12-13 (Sonntag)
2009-12-25 (Freitag)

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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