Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir verwenden jedoch keine Tracking-Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

< März 2010 >
So Mo Di Mi Do Fr Sa
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31      

März 2010

2010-03-05 (Freitag)

FFW Weferting "Erste-Hilfe-Kurs"

FFW Weferting
"Erste-Hilfe-Kurs" vom Freitag, 05. März bis Samstag, 05. März 2010
im Feuerwehrgerätehaus.

2010-03-06 (Samstag)

FFW Weferting "Erste-Hilfe-Kurs"

FFW Weferting
"Erste-Hilfe-Kurs" vom Freitag, 05. März bis Samstag, 05. März 2010
im Feuerwehrgerätehaus.

FFW Aicha vorm Wald -Jahreshauptversammlung-

FFW Aicha vorm Wald
-Jahreshauptversammlung-
am Samstag, den 06. März 2010 im Vereinslokal.

2010-03-07 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald -Jahreshauptversammlung-

KSV Aicha vorm Wald
-Jahreshauptversammlung-
am Sonntag, den 07. März 2010 im Vereinlokal.

2010-03-12 (Freitag)

FFW Weferting -Preisschafkopfen"

FFW Weferting
-Preisschaftkopfturnier-
am Freitag, den 12. März 2010.

2010-03-14 (Sonntag)

Passionskonzert in der Pfarrkirche

Sonntag, 14. März 2010, um 19.00 Uhr, Passionskonzert in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in
Zusammenarbeit zwischen Musikschule und Pfarrgemeinderat Aicha vorm Wald

2010-03-19 (Freitag)
2010-03-21 (Sonntag)

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Zurück