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März 2011

2011-03-18 (Freitag)

FF Aicha vorm Wald - Erste-Hilfe-Kurs

Freiwillige Feuerwehr Aicha vorm Wald

 

 - Erste-Hilfe-Kurs der Freiwilligen Feuerwehr Aicha vorm Wald am Freitag, den 18.03.2011 -

2011-03-20 (Sonntag)

Blaskapelle Aichaer Frohsinn - Jahreshauptversammlung

Blaskapelle Aichaer Frohsinn

 

 - Jahreshauptversammlung der Blaskapelle Aichaer Frohsinn am Sonntag, den 20.03.2011 -

2011-03-27 (Sonntag)

Gemeinde Aicha vorm Wald -Bürgerversammlung-

Am 27.03.2011 um 10.30 Uhr findet im "Gasthaus zur Post" Georg Stauder
die nächste Bürgerversammlung statt.
Hierzu ergeht herzliche Einladung.

 

Schuster, 1. Bürgermeister

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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