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April 2011

2011-04-01 (Freitag)

Theatergruppe Aicha - "Die Leiter am Kammerfenster"

Theatergruppe Aicha vorm Wald


Ab 01.04.2011 finden um 19:30 Uhr in der Ersatzturnhalle Aicha vorm Wald

Aufführungen der Theatergruppe mit dem Titel

"Die Leiter am Kammerfenster" von Martin Dornreither statt.

2011-04-03 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald - Frühschoppen

KSV Aicha vorm Wald - Frühschoppen

 

Am 03.04.2011 findet ein Frühschoppen des Krieger- und
Soldatenvereins Aicha vorm Wald statt.

Frauenbund Aicha - Fastenessen

Frauenbund Aicha vorm Wald - Fastenessen

 

Am Sonntag, den 03.04.2011 findet ein Fastenessen des Frauenbundes

Aicha vorm Wald statt.

2011-04-04 (Montag)
2011-04-08 (Freitag)

FF Aicha vorm Wald - Aktivenversammlung

Freiwillige Feuerwehr Aicha vorm Wald

 

- Aktivenversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am Freitag, den 08.04.2011 -

2011-04-09 (Samstag)

Theatergruppe Aicha - "Die Leiter am Kammerfenster"

Theatergruppe Aicha vorm Wald
Ab 01.04.2011 finden um 19:30 Uhr in der Ersatzturnhalle Aicha vorm Wald
Aufführungen der Theatergruppe mit dem Titel  
"Die Leiter am Kammerfenster" von Martin Dornreither statt.
2011-04-11 (Montag)

FF Aicha vorm Wald - Frühjahrsübungswoche

FF Aicha vorm Wald

- Vom 11.04.2011 bis zum 16.04.2011 findet eine Frühjahrsübungswoche der Freiwilligen Feuerwehr Aicha vorm Wald statt -

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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