Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir verwenden jedoch keine Tracking-Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

< Mai 2011 >
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30 31        

Mai 2011

2011-05-21 (Samstag)

Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald - Preisverleihung Bürgerschießen

Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald

- Am Samstag, den 21.05.2011 findet die Preisverleihung des Bürgerschießens der Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald statt -

Blaskapelle Aichaer Frohsinn - Maifest

Blaskapelle Aichaer Frohsinn

- Am Samstag, den 21.05.2011 findet das Maifest der Blaskapelle Aichaer Frohsinn statt -

FF Aicha vorm Wald - Teilnahme Maifest Aichaer Frohsinn

Freiwillige Feuerwehr Aicha vorm Wald

- Teilnahme der Freiwilligen Feuerwehr Aicha vorm Wald am Maifest des Aichaer Frohsinns -

2011-05-25 (Mittwoch)

Frauenbund Aicha vorm Wald - Bezirksmaiandacht Schweiklberg

Frauenbund Aicha vorm Wald

- Am Mittwoch, den 25.05.2011 findet eine Bezirksmaiandacht des Frauenbundes in Schweiklberg statt -

2011-05-29 (Sonntag)

Tag der offenen Tür - Kurz Haus nach Renovierung

"Kurz-Haus"

- Am Sonntag, den 29.05.2011 findet im neu renovierten "Kurz-Haus" der Tag der offenen Tür statt -

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Zurück