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Dezember 2011

2011-12-03 (Samstag)

Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald - Jahresabschlussfeier

Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald

Am Samstag, den 03.12.2011 findet die Jahresabschlussfeier der
Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald statt.

FF Aicha vorm Wald - Atemschutzübungsanlage Vilshofen

Freiwillige Feuerwehr Aicha vorm Wald

Am Samstag, den 03.12.2011 findet die Atemschutzübung in der
Atemschutzübungsanlage Vilshofen statt.
2011-12-04 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald - Frühschoppen

KSV Aicha vorm Wald

Am Sonntag, den 04.12.2011 findet ein Frühschoppen des KSV
Aicha vorm Wald statt.

AWO - Weihnachtsfeier

AWO

Am Sonntag, den 04.12.2011 findet die Weihnachtsfeier der AWO statt.

2011-12-08 (Donnerstag)

Frauenbund Aicha vorm Wald - Adventfeier

Frauenbund Aicha vorm Wald

Am Donnerstag, den 08.12.2011 findet die Adventfeier des Frauenbundes
Aicha vorm Wald statt.
2011-12-10 (Samstag)

Frauenbund Aicha vorm Wald

Frauenbund Aicha vorm Wald

Am Samstag, den 10.12.2011 findet der Seniorennachmittag des Frauenbundes
Aicha vorm Wald statt.
2011-12-25 (Sonntag)

SV Aicha vorm Wald - Weihnachtsfeier

Sportverein Aicha vorm Wald

Am Sonntag, den 25.12.2011 findet wieder die jährliche Weihnachtsfeier
des Sportvereins Aicha vorm Wald statt.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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