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Januar 2012

2012-01-07 (Samstag)

FFW Weferting - "Krügerlfahrt"

Freiwillige Feuerwehr Weferting

Am Samstag, den 07.01.2012 findet die Krügerlfahrt der Freiwilligen Feuerwehr
Weferting statt.
Treffpunkt: 19.45 Uhr eim Gerätehaus Weferting (nach der Kirche)
 
Wir machen heuer eine Winterwanderung von Weferting nach Nammering, wo unsere Kameraden
von der FF Nammering zu uns stoßen und wir im Gasthaus Feichtinger ein paar gemütliche Stunden,
musikalisch umrahmt von unserem Koller Jackl, verbringen.
 
Wer nicht so gut zu Fuß ist wird von unserem Mannschaftstransportwagen gefahren. Für Proviant während der Wanderung ist gesorgt. Gerne bieten wir für unsere Ehrengäste wieder einen Fahrdienst an!
2012-01-09 (Montag)

Kreismusikschule, Zweigstelle Aicha vorm Wald - Schnupperkursbeginn

Kreismusikschule, Zweigstelle Aicha vorm Wald

Am Montag, den 09.01.2012 beginnt der Schnupperkurs der Kreismusikschule,
Zweigstelle Aicha vorm Wald.
2012-01-21 (Samstag)

Gemeinde Aicha vorm Wald und Heimatverein Weferting - Gala-Abend im Wirtshaus am Schloß

Gemeinde Aicha vorm Wald und Heimatverein Weferting

Am Samstag, den 21.01.2012 findet der Gala-Abend der Gemeinde Aicha vorm Wald,
sowie des Heimatvereins Weferting, im Wirtshaus am Schloß statt.
2012-01-28 (Samstag)

FFW Weferting - Generalversammlung

Freiwillige Feuerwehr Weferting

Am Samstag, den 28.01.2012 findet die Generalversammlung im Wirtshaus am Schloß, Aicha vorm Wald statt.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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