Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir verwenden jedoch keine Tracking-Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

< Februar 2012 >
So Mo Di Mi Do Fr Sa
      1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29      

Februar 2012

2012-02-05 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald - Frühschoppen

KSV Aicha vorm Wald

Am Sonntag, den 05.02.2012 findet ein Frühschoppen des KSV
Aicha vorm Wald statt.
2012-02-10 (Freitag)

Frauenbund Aicha vorm Wald -Fasching-

Frauenbund Aicha vorm Wald

Am Freitag, den 10.02.2012 findet der diejährige "Frauenbundfasching" statt.

Kinderfasching der Musikschule

Kinderfasching der Landkreismusikschule
-Zweigstelle Aicha vorm Wald-
am Freitag, den 10.02.2012 in der Schulaula

2012-02-11 (Samstag)

Heimatverein Weferting – Jahreshauptversammlung-

Jahreshauptversammlung des Heimatvereins Aicha vorm Wald
am Samstag, den 11.02.2012 im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2012-02-17 (Freitag)

DJK-EC Aicha vorm Wald - Jahreshauptversammlung

Jahreshauptversammlung am Freitag, den 17.02.2012 um 19.30 Uhr
im Vereinslokal

2012-02-18 (Samstag)

Blaskapelle Aichaer Frohsinn - Faschingsball 2012-

Blaskapelle Aichaer Frohsinn
Faschingsball am Samstag, den 18. Februar 2012 im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2012-02-26 (Sonntag)

Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald -Generalversammlung-

Generalversammlung des Obst- und Gartenbauvereins Aicha vorm Wald
am Sonntag, den 26. Februar 2012 im Vereinslokal.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Zurück