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Mai 2012

2012-05-01 (Dienstag)

KSV Aicha vorm Wald - Frühschoppen

KSV Aicha vorm Wald
 
Am Dienstag, den 01.05.2012 findet ein Frühschoppen des
KSV Aicha vorm Wald statt.
2012-05-11 (Freitag)

Frauenbund Aicha - Bezirksmaiandacht in Schweiklberg

Frauenbund Aicha vorm Wald
 
Am Freitag, den 11.05.2012 findet in Schweiklberg die Bezirksmaiandacht
statt.
2012-05-24 (Donnerstag)

Frauenbund Aicha - Maiandacht und Jahresversammlung

Frauenbund Aicha vorm Wald
 
Am Donnerstag, den 24.05.2012 findet eine Maiandacht, sowie die Jahres-
versammlung des Frauenbundes Aicha vorm Wald statt.
2012-05-26 (Samstag)

Blaskapelle Aichaer Frohsinn - Maibaumsteigen

Blaskapelle Aichaer Frohsinn
 
Am Samstag, den 26.05.2012 findet das Maibaumsteigen der
Blaskapelle Aichaer Frohsinn statt.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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