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Juli 2012

2012-07-01 (Sonntag)

Petersfest Aicha vorm Wald

Petersfest Aicha vorm Wald
 
Von Freitag, den 29.06.2012 bis zum Montag, den 02.07.2012 findet
in Aicha vorm Wald wieder das alljährliche Petersfest statt.

KSV Aicha vorm Wald - Frühschoppen

KSV Aicha vorm Wald
 
Am Sonntag, den 01.07.2012 findet ein Frühschoppen des
KSV Aicha vorm Wald statt.
2012-07-02 (Montag)

Petersfest Aicha vorm Wald

Petersfest Aicha vorm Wald
 
Von Freitag, den 29.06.2012 bis zum Montag, den 02.07.2012 findet
in Aicha vorm Wald wieder das alljährliche Petersfest statt.
2012-07-14 (Samstag)

FFW Weferting - "Waldfest 2012"

FFW Weferting -Waldfest 2012-

vom Samstag, 14. Juli 2012 bis Sonntag, 15. Juli 2012.

2012-07-15 (Sonntag)

FFW Weferting - "Waldfest 2012"

FFW Weferting -Waldfest 2012-

vom Samstag, 14. Juli 2012 bis Sonntag, 15. Juli 2012.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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