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November 2013

2013-11-03 (Sonntag)

KSV Aicha - Frühschoppen

KSV Aicha vorm Wald
 
Am Sonntag, den 03.11.2013 findet ein Frühschoppen
des KSV Aicha vorm Wald statt.
2013-11-09 (Samstag)

FF Weferting - Familienabend

Freiwillige Feuerwehr Weferting
 
Am Samstag, den 09.11.2013 findet der Familienabend der
Freiwilligen Feuerwehr Weferting statt.
2013-11-17 (Sonntag)

FF Weferting - Martinszug in Weferting

Freiwillige Feuerwehr Weferting
 
Am Sonntag, den 17.11.2013 findet der Martinszug (Weferting)
der Freiwilligen Feuerwehr Weferting statt.

KSV Aicha - Jahresabschlussfeier

KSV Aicha vorm Wald
 
Am Sonntag, den 17.11.2013 findet die Jahresabschlussfeier
des KSV Aicha vorm Wald statt.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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