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Dezember 2013

2013-12-01 (Sonntag)

Ohetal-Advent

Ohetal-Advent Aicha vorm Wald
 
Am Sonntag, den 01.12.2013 findet wie jedes Jahr wieder
der Aichaer Ohetal-Advent statt.

AWO - Adventsfeier

AWO
 
Am Sonntag, den 01.12.2013 findet die Adventsfeier
der AWO statt.
2013-12-08 (Sonntag)

KSV Aicha - Frühschoppen

KSV Aicha vorm Wald
 
Am Sonntag, den 08.12.2013 findet ein Frühschoppen
des KSV Aicha vorm Wald statt.
2013-12-13 (Freitag)

Frauenbund Aicha - Adventsfeier

Frauenbund Aicha vorm Wald
 
Am Freitag, den 13.12.2013 findet die Adventsfeier
des Frauenbundes Aicha vorm Wald statt.
2013-12-14 (Samstag)

Frauenbund Aicha - Adventl. Seniorennachmittag

Frauenbund Aicha vorm Wald
 
Am Samstag, den 14.12.2013 findet die ein adventlicher Senioren-
nachmittag des Frauenbundes Aicha vorm Wald statt.
2013-12-21 (Samstag)

Ohe-Tal-Schützen Aicha - Jahresabschlussfeier

Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald
 
Am Samstag, den 21.12.2013 findet die Jahresabschlussfeier
der Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald statt.
2013-12-27 (Freitag)

FF Weferting - Aktivenversammlung

Freiwillige Feuerwehr Weferting
 
Am Freitag, den 27.12.2013 findet die Aktivenversammlung der 
Freiwilligen Feuerwehr Weferting statt.
2013-12-31 (Dienstag)

Ohe-Tal-Schützen Aicha - Silvesterparty Bogenhütte

Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald
 
Am Dienstag, den 31.12.2013 findet in der Bogenhütte eine Silvesterparty
der Ohe-Tal-Schützen Aicha vorm Wald statt.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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