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Oktober 2014

2014-10-05 (Sonntag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Erntedankfest

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Erntedankfest
 
Am Sonntag den 05.10.2014 findet das Erntedankfest mit Erntemarkt des Kath. Frauenbundes statt.

KSV Aicha - Frühschoppen (Erntedankfest)

KSV Aicha vorm Wald | Frühschoppen (Erntedankfest)
 
Am Sonntag, den 05.10.2014 findet ein Frühschoppen des KSV Aicha vorm Wald statt.
2014-10-09 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | BR "Abendschau live"

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | BR "Abendschau live"
 
Am Donnerstag den 09.10.2014 findet die Fahrt des Kath. Frauenbund zur BR "Abendschau live" statt
2014-10-30 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Oktoberrosenkranz

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Oktoberrosenkranz
 
Am Donnerstag den 30.10.2014 findet der Oktoberrosenkranz des Kath. Frauenbundes statt.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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