Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir verwenden jedoch keine Tracking-Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

< Dezember 2014 >
So Mo Di Mi Do Fr Sa
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31      

Dezember 2014

2014-12-07 (Sonntag)

KSV Aicha - Frühschoppen

KSV Aicha vorm Wald | Frühschoppen
 
Am Sonntag, den 07.12.2014 findet ein Frühschoppen des KSV Aicha vorm Wald statt.
2014-12-10 (Mittwoch)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Rorate und Adventfeier

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Rorate und Adventfeier
 
Am Mittwoch den 10.12.2014 findet die Rorate und Adventfeier des Kath. Frauenbundes statt.
2014-12-13 (Samstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Adventlicher Senioren-Nachmittag

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald | Adventlicher Senioren-Nachmittag
 
Am Samstag den 13.12.2014 findet der Adventliche Senioren-Nachmittag des Kath. Frauenbundes statt.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Zurück