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Oktober 2015

2015-10-03 (Samstag)

Heimatverein Weferting - Herbstfest

Der Heimatverein Weferting veranstaltet am Samstag, 03.10.2015 ein Herbstfest am Waldfestplatz in Weferting. Für gute Unterhaltung und auch für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt.

 

2015-10-04 (Sonntag)

KSV Aicha - Frühschoppen

Der KSV Aicha vorm Wald hält wieder einen Frühschoppen ab.

Kath. Frauenbund Aicha - Erntedankfest mit Erntemarkt

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald veranstaltet am Sonntag, 04.10.2015 nach dem Erntedankgottesdienst einen Erntemarkt im Saal des Gasthauses Stauder in Aicha vorm Wald.

2015-10-16 (Freitag)

FFW Weferting - Preisschafkopfen

Die FFW Weferting veranstaltet am Freitag, 16.10.2015 ab 19.00 Uhr ein Preisschafkopfen im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2015-10-17 (Samstag)

FFW Weferting - Erste-Hilfe-Kurs

Die FFW Weferting hält am Samstag, 17.10.2015 ab 14.00 Uhr einen Erste-Hilfe-Kurs (Auffrischung) im Gerätehaus Weferting ab.

2015-10-29 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha - Oktoberrosenkranz

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald betet am Donnerstag, 29.10.2015 den Oktoberrosenkranz in der Pfarrkirche Aicha vorm Wald.

2015-10-31 (Samstag)

FFW Aicha vorm Wald - Familienabend

Die FFW Aicha vorm Wald hält seinen Familienabend am Samstag, 31.10.2015 um 20.00 Uhr im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald, ab.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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