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November 2015

2015-11-07 (Samstag)

FFW Weferting - Familienabend

Die FFW Weferting hält seinen Familienabend am Samstag, 07.11.2015 ab. Um 19.00 Uhr findet ein Gottesdienst in der Filialkirche in Weferting statt. Anschließend beginnt der Familienabend im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

 

2015-11-08 (Sonntag)

KSV Aicha - Frühschoppen

Der KSV Aicha vorm Wald hält am Sonntag, 08.11.2015 einen Frühschoppen ab.

2015-11-15 (Sonntag)

KSV Aicha - Jahresabschlussfeier

Der KSV Aicha vorm Wald hält seine Jahresabschlussfeier am Sonntag, 15.11.2015 ab.

FFW Weferting - Martinszug

Die FFW Weferting veranstaltet am Sonntag, 15.11.2015 ab 17.00 Uhr einen Martinszug in Weferting.

2015-11-21 (Samstag)

FFW Aicha vorm Wald - Krügerlfahrt nach Pullman City

Die FFW Aicha vorm Wald unternimmt seine Krügerlfahrt am Samstag, 21.11.2015 zur Westernstadt Pullman City nach Eging am See.

2015-11-28 (Samstag)

Gemeinde Aicha vorm Wald - Ohetal-Advent

Die Gemeinde Aicha vorm Wald veranstaltet am Samstag, 28.11.2015 den Ohetal-Advent 2015 durch die Hofmark Aicha vorm Wald. Es werden wieder verschiedene kulinarische Köstlichkeiten sowie handwerkliche Arbeiten angeboten. Auch musikalische Darbietungen sowie Auftritte verschiedener Gruppen sind geplant.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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