Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir verwenden jedoch keine Tracking-Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

< Dezember 2015 >
So Mo Di Mi Do Fr Sa
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Dezember 2015

2015-12-05 (Samstag)

AWO Aicha vorm Wald - Adventsfeier

Die Arbeiterwohlfahrt Aicha vorm Wald veranstaltet am Samstag, 05.12.2015 die Adventsfeier.

2015-12-06 (Sonntag)

KSV Aicha - Frühschoppen

Der KSV Aicha vorm Wald hält am Sonntag, 06.12.2015 seinen Frühschoppen ab.

2015-12-10 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha - Rorate und Adventfeier

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald feiert am Donnerstag, 10.12.2015 eine Rorate in der Pfarrkirche Aicha vorm Wald und anschließend seine Adventfeier im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2015-12-12 (Samstag)

Kath. Frauenbund Aicha - Adventlicher Senioren-Nachmittag

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald veranstaltet am Samstag, 12.12.2015 einen adventlichen Senioren-Nachmittag im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2015-12-13 (Sonntag)

VDK Aicha vorm Wald

Der VDK Aicha vorm Wald hält am Sonntag, 13.12.2015 seine Weihnachtsfeier.

2015-12-24 (Donnerstag)

FFW Aicha und Weferting - Aktion "Friedenslicht"

Die FFW Aicha vorm Wald und Weferting beteiligen sich gemeinsam an der Aktion "Friedenslicht aus Bethlehem" und bringen das Licht am Donnerstag, 24.12.2015 um 16.00 Uhr in die Pfarrkirche Aicha vorm Wald.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Zurück