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März 2016

2016-03-03 (Donnerstag)

Kreismusikschule - Zweigstelle Aicha vorm Wald

Die Kreismusikschule, Zweigstelle Aicha vorm Wald, veranstaltet ab 19.30 Uhr im Gasthaus Stauder einen Bayerischen Liederabend mit Ingrid Hupf, Volksmusikbeauftragte des Landkreises Regen.

2016-03-04 (Freitag)

Gemeinde Aicha vorm Wald

Die Gemeinde hält ab 19.00 Uhr im Gasthaus Stauder seine jährliche Bürgerversammlung ab.

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

Der Kath. Frauenbund beteiligt sich beim Weltgebetstag der Frauen in Nammering.

2016-03-12 (Samstag)

FFW Aicha vorm Wald

Die FFW Aicha vorm Wald hält um 20.00 Uhr im Gasthaus Stauder ihre Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen ab.

2016-03-13 (Sonntag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

Der Kath. Frauenbund beteiligt sich an der Kreuzwegandacht in der Pfarrkirche Aicha vorm Wald.

2016-03-19 (Samstag)

Heimatverein Weferting

Der Heimatverein Weferting hält seine Jahreshauptversammlung ab.

2016-03-20 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald

Der KSV Aicha vorm Wald hält seine Jahreshauptversammlung ab.

2016-03-27 (Sonntag)

Theatergruppe Aicha vorm Wald

Die Theatergruppe Aicha vorm Wald führt ab 19.30 Uhr in der Veranstaltungshalle an der Ohe sein Lustspiel "Onkel Hubsi wird's schon richten" auf.

Kartenvorverkauf bei Fam. Duschl, Tel. 08544/5879377

2016-03-28 (Montag)

Theatergruppe Aicha vorm Wald

18:00

Die Theatergruppe Aicha vorm Wald führt ab 18.00 Uhr in der Veranstaltungshalle an der Ohe sein Lustspiel "Onkel Hubsi wird's schon richten" auf.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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