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April 2016

2016-04-17 (Sonntag)

Blaskapelle "Aichaer-Frohsinn"

10:00

Die Blaskapelle "Aichaer-Frohsinn" hält um 10.00 Uhr seine Generalversammlung im Gasthaus Stauder ab.

Kreismusikschule - Zweigstelle Aicha vorm Wald

14:00

Die Kreismusikschule -Zweigstelle Aicha vorm Wald- veranstaltet um 14.00 Uhr in der Schul-Aula Aicha vorm Wald ein "Musikcafé".

2016-04-23 (Samstag)

Theatergruppe Aicha vorm Wald

19:30

Die Theatergruppe Aicha vorm Wald führt ab 19.30 Uhr in der Veranstaltungshalle an der Ohe sein Lustspiel "Onkel Hubsi wird's schon richten" auf.

Kartenvorverkauf bei Fam. Duschl, Tel. 08544/5879377

2016-04-27 (Mittwoch)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald fährt zur Stiegenwallfahrt nach Maria-Hilf, Passau.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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