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März 2017

2017-03-03 (Freitag)
2017-03-05 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald

Frühschoppen des KSV Aicha vorm Wald

2017-03-09 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald fährt zum Landfrauentag nach Schweiklberg.

2017-03-11 (Samstag)
2017-03-12 (Sonntag)

Blaskapelle Aichaer-Frohsinn

10:30

Die Blaskapelle "Aichaer-Frohsinn" hält seine Jahreshauptversammlung im Gasthaus Stauder ab.

2017-03-15 (Mittwoch)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald fährt zum Landfrauentag nach Niederalteich.

2017-03-19 (Sonntag)
2017-03-24 (Freitag)

Theatergruppe Aicha vorm Wald

19:30

Die Theatergruppe Aicha vorm Wald führt den Schwank in drei Akten "RegnWurmOrakl" in der Veranstaltungshalle am Sportplatz Aicha vorm Wald auf. Kartenvorbestellungen bei Fam. Duschl unter Tel. 08544/5879377.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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