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August 2018

2018-08-04 (Samstag)

FFW Weferting

Die FFW Weferting veranstaltet am Samstag, 04.08. ab 18.00 Uhr sowie am Sonntag, 05.08. ab 10.00 Uhr das alljährliche "Waldfest" am Waldfestplatz in Weferting.

2018-08-05 (Sonntag)

FFW Weferting

Die FFW Weferting veranstaltet am Samstag, 04.08. ab 18.00 Uhr sowie am Sonntag, 05.08. ab 10.00 Uhr das alljährliche "Waldfest" am Waldfestplatz in Weferting.

KSV Aicha vorm Wald

10:30

Der KSV Aicha vorm Wald hält wieder seinen monatlichen Frühschoppen ab.

2018-08-07 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

09:00

Der kath. Frauenbund Aicha vorm Wald trifft sich wieder zum Frauenfrühstück im Gasthaus Ragaller, Lehen.

2018-08-15 (Mittwoch)

Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald

09:30

Der Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald bindet wieder für Maria Himmelfahrt Kräuterbuschen, die beim Gottesdienst geweiht und anschließend am Kirchenvorplatz verkauft werden.

2018-08-19 (Sonntag)

Heimatverein Weferting

08:00

Der Heimatverein Weferting veranstaltet eine Schachtenwanderung im Bayerischen Wald.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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