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September 2018

2018-09-08 (Samstag)

AWO Aicha vorm Wald

Die AWO Aicha fährt zur Senioren-Freizeit nach Maria Alm.

2018-09-13 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald trifft sich zum Friedensgebet in der Pfarrkirche Aicha vorm Wald und hält anschließend seine Jahreshauptversammlung im Gasthaus Stauder ab.

2018-09-16 (Sonntag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

10:15

Der Kath. Frauenbund und die Junge Frauen Gruppe veranstalten ein Familienfest in der Turnhalle Aicha vorm Wald.

2018-09-22 (Samstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

08:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald veranstaltet auch heuer wieder eine Familienwanderung im Nationalpark Bayer. Wald.

2018-09-29 (Samstag)

KSV Aicha vorm Wald

Der KSV Aicha vorm Wald fährt bei seinem Jahresausflug nach Maria Alm.

2018-09-30 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald

Der KSV Aicha vorm Wald fährt bei seinem Jahresausflug nach Maria Alm.

Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald

09:30

Der Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald beteiligt sich am Erntedankfest in der Pfarrkirche.

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

10:15

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald veranstaltet nach dem Gottesdienst seinen alljährlichen Erntemarkt im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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