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Dezember 2018

2018-12-02 (Sonntag)

AWO Aicha vorm Wald

Die AWO Aicha vorm Wald besucht gemeinsam den Ohetal-Advent.

Gemeinde Aicha vorm Wald

10:00

Die Gemeinde Aicha vorm Wald veranstaltet wieder seinen alljährlichen Adventsmarkt "Ohetal-Advent".

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

10:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald betreibt wieder sein Adventscafé beim Ohetal-Advent im Kurzhaus Aicha vorm Wald.

Geschichts- und Kulturverein Eging

10:00

Der Geschichts- und Kulturverein Eging beteiligt sich beim Ohetal-Advent mit einer Ausstellung im Marklhaus Aicha vorm Wald.

KSV Aicha vorm Wald

10:00

Der KSV Aicha vorm Wald beteiligt sich mit einem Stand beim Ohetal-Advent in Aicha vorm Wald.

2018-12-04 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

09:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald trifft sich wieder zum Frauenfrühstück im Gasthaus Ragaller, Lehen.

2018-12-06 (Donnerstag)

Geschichts- und Kulturverein Eging

19:00

Der Geschichts- und Kulturverein Eging trifft sich wieder zum Stammtisch im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2018-12-08 (Samstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

06:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald beteiligt sich im Lichterrorate in der Pfarrkirche und trifft sich dann zu einem großen Frühstück in der Turnhalle der Schule Aicha vorm Wald.

2018-12-13 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald nimmt am Rorate in der Pfarrkirche teil und hält anschließend seine Adventfeier im Gasthaus Stauder ab.

2018-12-15 (Samstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

14:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald veranstaltet einen adventlichen Seniorennachmittag im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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