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Oktober 2019

2019-10-01 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

09:00

Der Kath. Frauenbund frühstückt wieder im Gasthaus Ragaller, Lehen.

2019-10-06 (Sonntag)

Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald

09:30

Der Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald beteiligt sich am Erntedankfest in der Pfarrkirche Aicha vorm Wald.

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

10:15

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald veranstaltet nach dem Gottesdienst einen Erntemarkt im Gasthaus Stauer, Aicha vorm Wald.

KSV Aicha vorm Wald

10:30

Der KSV trifft sich zum monatlichen Frühschoppen im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald, beim Erntemarkt.

2019-10-15 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald veranstaltet einen Oasenabend mit Hildegard Weileder-Wurm im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2019-10-17 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald beteiligt sich am Filmabend "Hereinspaziert" im Scharfrichter Kino in Passau.

2019-10-18 (Freitag)

FFW Weferting

18:00

Die FFW Weferting veranstaltet ein Preisschafkopfturnier im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2019-10-24 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald beteiligt sich am Oktoberrosenkranz in der Pfarrkirche sowie am anschließenden Vortrag über den Bruder Konrad.

2019-10-26 (Samstag)

FFW Aicha vorm Wald

19:30

Die FFW Aicha vorm Wald hält seinen Familienabend im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald, ab.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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