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Dezember 2019

2019-12-01 (Sonntag)

AWO Aicha

Die Mitglieder des AWO-Ortsvereins Aicha vorm Wald besuchen den Ohetal-Advent sowie das Frauenbund-Café.

Gemeinde Aicha vorm Wald

10:00

Die Gemeinde Aicha vorm Wald veranstaltet den jährlichen Ohetal-Advent.

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

10:00

Der Kath. Frauenbund übernimmt wieder das Adventscafé beim Ohetal-Advent im Kurz-Haus in Aicha vorm Wald.

Geschichts- und Kulturverein Eging am See

10:00

Der Geschichts- und Kulturverein Eging am See beteiligt sich am Ohetal-Advent im Markl-Haus in Aicha vorm Wald.

KSV Aicha vorm Wald

10:00

Der KSV Aicha vorm Wald beteiligt sich am Ohetal-Advent 2019.

2019-12-03 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

09:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald trifft sich im Gasthaus Stauder zum Frauenfrühstück und Adventstanz.

2019-12-12 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der Kath. Frauenbund beteiligt sich am Rorate in der Pfarrkirche und hält anschließend seine Adventfeier im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald, ab.

2019-12-13 (Freitag)

Musikschule Zweigstelle Aicha vorm Wald

18:00

Die Zweigstelle Aicha vorm Wald der Kreismusikschule veranstaltet das Konzert "Auf Weihnacht'n zua" in der Aula der Schule Aicha vorm Wald.

2019-12-14 (Samstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

14:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald veranstaltet einen adventlichen Senioren-Nachmittag im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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