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Juli 2009

2009-07-02 (Donnerstag)

Monatsversammlung DJK-EC Aicha vorm Wald

Monatsversammlung des DJK-EC Aicha vorm Wald e.V.
am Donnerstag, 02. Juli 2009, nach dem Training im Aichaer Hof.
Bei schlechter Witterung um 20.00 Uhr.

2009-07-04 (Samstag)

Kindergartenfest

Der Kindergarten St. Peter und Paul, Aicha vorm Wald veranstaltet am Samstag, 04. Juli 2009 ein Kindergartenfest unter dem Motto: "So a schna Dog aufm Bauernhof".


Beginn: um 14.00 Uhr in der Schulturnhalle:


Eine musikalische Geschichte der Kindergartenkinder.
Verleihung des Felix-Gütelsiegel des Deutschen Chorverbandes.
Besuch - Zauberer Magikus

 

Anschließend sorgt der Elternbeirat im Kindergarten für das leibliche Wohl:
-Kaffee und Kuchen
-Würstel und Fleischsemmeln

2009-07-05 (Sonntag)
2009-07-07 (Dienstag)
2009-07-11 (Samstag)

FFW Aicha vorm Wald -Großübung

Am Samstag, 11.07.2009 findet gegen 18.30 Uhr eine Großübung (alarmmäßig) mit den umliegenden Feuerwehren in Fürstenstein statt.

 

Der Terminplan für das 2. Halbjahr 2009 ist auf der Homepage unter

www.feuerwehr-aicha.de

verfügbar.

Eine ausgedruckte Version liegt im Gerätehaus auf !

 

Martin Resch

1. Kommandant

 

2009-07-13 (Montag)

Firmung in Aicha vorm Wald

Am Montag, den 13. Juli 2009 findet in der Pfarrkirche St. Peter und Paul, Aicha vorm Wald die FIRMUNG statt.
Firmspender:
Hochw. H. Prälat Ludwig Limburger (Administrator d. Hl. Kapelle in Altötting).

 

Hier erhalten Sie nähere Hinweise zur Firmung!

2009-07-17 (Freitag)

Zweigstellen-Konzert d. Musikschule

Unser

Zweigstellenkonzert

 

findet am Freitag, 17. Juli 2009 ab 19.00 Uhr in der Schulaula statt.

 

Es musizieren Schüler und Lehrer unserer Zweigstelle. Darunter Gitarrenensemble, Akkordeonschüler und Keyboarder.

Kinder der musikalischen Früherziehung und Grundausbildung haben einige Lieder und Tänze vorbereitet.

Das Programm dauert ca. 50 Minuten.

 

Im Anschluss an die Veranstaltung bietet der „Förderverein der Musikschule Aicha“ ein paar Schmankerl und Getränke an.

 

Wir laden im Namen des Lehrerkollegiums alle Eltern, Angehörige und Musikfreunde herzlich ein.

 

Damir Bedrina

Zweigstellenleiter

Bundestagswahl am 24.09.2017

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 24.09.2017 wurden den Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, soll sich bitte umgehend bei der Gemeindeverwaltung -Wahlamt-, Tel. 08544/9630-22, melden.


Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.09.2017, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde Aicha vorm Wald im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 94529 Aicha vorm Wald, Zimmer 1, Tel.: 08544/9630-22 beantragt und abgeholt werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch online (https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9275111) oder per App (unter "Service" und "Briefwahl beantragen") beantragt werden (diese Möglichkeit besteht vom 02.09.2017, 8.00 Uhr bis 20.09.2017, 18.00 Uhr).


Die Wahlbriefe müssen spätestens bis Sonntag, 24.09.2017, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Aicha vorm Wald (Briefkasten Rathaus) eingegangen sein.

 

Hinweis:
Wie vermutlich allen Bürgerinnen und Bürgern schon bekannt ist, wurde unsere Gemeinde durch die geänderte Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahlen dem Wahlkreis Deggendorf zugeordnet. Deshalb sind auf den Stimmzetteln mit den Erststimmen die Wahlkreisabgeordneten des Wahlkreises Deggendorf zu wählen.


Diese Einteilung betrifft jedoch nur die Bundestagswahlen.

Achtung - Änderung der Stimmbezirkseinteilung

Nur noch 1 Stimmbezirk im Rathaus, Sitzungssaal

Wie aus den Wahlbenachrichtigungen ersichtlich, wurden die Stimmbezirke geändert. Für die anstehende Bundestagswahl wurde nur noch ein Stimmbezirk für die gesamte Gemeinde gebildet. Der neue Wahlraum befindet sich jetzt im


Rathaus Aicha vorm Wald, Sitzungssaal.


Die Änderung wurde notwendig, da das Briefwahlaufkommen stetig zunimmt und dadurch eine Aufteilung auf mehrere Stimmbezirke den Anforderungen an das Wahlgeheimnis nicht mehr gerecht wird. Aus diesem Grund wurden bereits bei den letzten Wahlen schon Änderungen durchgeführt. Für die Bundestagswahl hat sich die Gemeinde für einen Stimmbezirk für die gesamte Gemeinde entschieden. Die Einteilung der Stimmbezirke regelt die Gemeinde in eigener Zuständigkeit (Art. 11 Abs. 2 GLKrWG). Wir bitten die Wahlberechtigten um Beachtung der neuen Regelung.

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