Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir verwenden jedoch keine Tracking-Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

< Juli 2019 >
So Mo Di Mi Do Fr Sa
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31      

Juli 2019

2019-07-01 (Montag)

Petersfest Aicha GbR

Das diesjährige Petersfest findet wie immer am Sportplatz in Aicha vorm Wald statt. Volksfestbetrieb mit reichhaltigem Vergnügungspark und viele Spezialitäten während der gesamten Festtage.

2019-07-02 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

09:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald trifft sich zum Frühstücken im Gasthaus Ragaller, Lehen.

2019-07-07 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald

10:30

Der KSV Aicha vorm Wald trifft sich wieder zum Frühschoppen.

2019-07-10 (Mittwoch)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

14:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald lädt zur Stiegenwallfahrt nach Passau, Mariahilf, ein.

2019-07-12 (Freitag)

Musikschule Zweigstelle Aicha vorm Wald

19:00

Die Kreismusikschule, Zweigstelle Aicha vorm Wald, veranstaltet wieder ein Sommerkonzert in der Aula der Schule Aicha vorm Wald.

2019-07-13 (Samstag)

Geschichts- und Kulturverein Eging am See

Der Geschichts- und Kulturverein Eging am See veranstaltet eine Wanderung auf den Spuren von Wilhelm Niedermayer und Karl Mader mit Alois Mandl, Fürstenstein.

Blaskapelle "Aichaer-Frohsinn"

19:00

Die Blaskapelle "Aichaer-Frohsinn" veranstaltet auch heuer wieder einen "Tanz in'd Sommernacht" beim Marklhaus in der Ortsmitte von Aicha vorm Wald.

2019-07-20 (Samstag)

FFW Weferting

Die Freiw. Feuerwehr Weferting veranstaltet wieder ihr jährliches "Waldfest" am Waldfestplatz in Weferting.

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

Der Kath. Frauenbund fährt für zwei Tage nach Franken. Abfahrt ist um 6.00 Uhr bei der Bäckerei Markl, Aicha vorm Wald.

2019-07-21 (Sonntag)

FFW Weferting

Die Freiw. Feuerwehr Weferting veranstaltet wieder ihr jährliches "Waldfest" am Waldfestplatz in Weferting.

Bundestagswahl am 24.09.2017

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 24.09.2017 wurden den Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, soll sich bitte umgehend bei der Gemeindeverwaltung -Wahlamt-, Tel. 08544/9630-22, melden.


Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.09.2017, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde Aicha vorm Wald im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 94529 Aicha vorm Wald, Zimmer 1, Tel.: 08544/9630-22 beantragt und abgeholt werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch online (https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9275111) oder per App (unter "Service" und "Briefwahl beantragen") beantragt werden (diese Möglichkeit besteht vom 02.09.2017, 8.00 Uhr bis 20.09.2017, 18.00 Uhr).


Die Wahlbriefe müssen spätestens bis Sonntag, 24.09.2017, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Aicha vorm Wald (Briefkasten Rathaus) eingegangen sein.

 

Hinweis:
Wie vermutlich allen Bürgerinnen und Bürgern schon bekannt ist, wurde unsere Gemeinde durch die geänderte Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahlen dem Wahlkreis Deggendorf zugeordnet. Deshalb sind auf den Stimmzetteln mit den Erststimmen die Wahlkreisabgeordneten des Wahlkreises Deggendorf zu wählen.


Diese Einteilung betrifft jedoch nur die Bundestagswahlen.

Achtung - Änderung der Stimmbezirkseinteilung

Nur noch 1 Stimmbezirk im Rathaus, Sitzungssaal

Wie aus den Wahlbenachrichtigungen ersichtlich, wurden die Stimmbezirke geändert. Für die anstehende Bundestagswahl wurde nur noch ein Stimmbezirk für die gesamte Gemeinde gebildet. Der neue Wahlraum befindet sich jetzt im


Rathaus Aicha vorm Wald, Sitzungssaal.


Die Änderung wurde notwendig, da das Briefwahlaufkommen stetig zunimmt und dadurch eine Aufteilung auf mehrere Stimmbezirke den Anforderungen an das Wahlgeheimnis nicht mehr gerecht wird. Aus diesem Grund wurden bereits bei den letzten Wahlen schon Änderungen durchgeführt. Für die Bundestagswahl hat sich die Gemeinde für einen Stimmbezirk für die gesamte Gemeinde entschieden. Die Einteilung der Stimmbezirke regelt die Gemeinde in eigener Zuständigkeit (Art. 11 Abs. 2 GLKrWG). Wir bitten die Wahlberechtigten um Beachtung der neuen Regelung.

Zurück