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August 2020

Es gibt keine Events in diesem Monat.

Bundestagswahl am 24.09.2017

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 24.09.2017 wurden den Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, soll sich bitte umgehend bei der Gemeindeverwaltung -Wahlamt-, Tel. 08544/9630-22, melden.


Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.09.2017, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde Aicha vorm Wald im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 94529 Aicha vorm Wald, Zimmer 1, Tel.: 08544/9630-22 beantragt und abgeholt werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch online (https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9275111) oder per App (unter "Service" und "Briefwahl beantragen") beantragt werden (diese Möglichkeit besteht vom 02.09.2017, 8.00 Uhr bis 20.09.2017, 18.00 Uhr).


Die Wahlbriefe müssen spätestens bis Sonntag, 24.09.2017, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Aicha vorm Wald (Briefkasten Rathaus) eingegangen sein.

 

Hinweis:
Wie vermutlich allen Bürgerinnen und Bürgern schon bekannt ist, wurde unsere Gemeinde durch die geänderte Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahlen dem Wahlkreis Deggendorf zugeordnet. Deshalb sind auf den Stimmzetteln mit den Erststimmen die Wahlkreisabgeordneten des Wahlkreises Deggendorf zu wählen.


Diese Einteilung betrifft jedoch nur die Bundestagswahlen.

Achtung - Änderung der Stimmbezirkseinteilung

Nur noch 1 Stimmbezirk im Rathaus, Sitzungssaal

Wie aus den Wahlbenachrichtigungen ersichtlich, wurden die Stimmbezirke geändert. Für die anstehende Bundestagswahl wurde nur noch ein Stimmbezirk für die gesamte Gemeinde gebildet. Der neue Wahlraum befindet sich jetzt im


Rathaus Aicha vorm Wald, Sitzungssaal.


Die Änderung wurde notwendig, da das Briefwahlaufkommen stetig zunimmt und dadurch eine Aufteilung auf mehrere Stimmbezirke den Anforderungen an das Wahlgeheimnis nicht mehr gerecht wird. Aus diesem Grund wurden bereits bei den letzten Wahlen schon Änderungen durchgeführt. Für die Bundestagswahl hat sich die Gemeinde für einen Stimmbezirk für die gesamte Gemeinde entschieden. Die Einteilung der Stimmbezirke regelt die Gemeinde in eigener Zuständigkeit (Art. 11 Abs. 2 GLKrWG). Wir bitten die Wahlberechtigten um Beachtung der neuen Regelung.

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