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März 2018

2018-03-01 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

09:00

Der kath. Frauenbund Aicha beteiligt sich beim Landfrauentag in Schweiklberg.

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der kath. Frauenbund Aicha trifft sich im Pfarrheim Aicha vorm Wald zum Thema "Exerzitien im Alltag"

2018-03-02 (Freitag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der kath. Frauenbund Aicha trifft sich um 19.00 Uhr zum Weltgebetstag in der Pfarrkirche Aicha vorm Wald.

Theatergruppe Aicha vorm Wald

19:30

Die Theatergruppe Aicha vorm Wald lädt dieses Jahr zu den Aufführungen des Stücks "Allein unter Kühen" in die Music-Hall nach Pullman-City in Eging am See ein.

2018-03-03 (Samstag)

Theatergruppe Aicha vorm Wald

19:30

Die Theatergruppe Aicha vorm Wald lädt dieses Jahr zu den Aufführungen des Stücks "Allein unter Kühen" in die Music-Hall nach Pullman-City in Eging am See ein.

FFW Aicha vorm Wald

19:30

Die FFW Aicha vorm Wald hält ab 19.30 Uhr seine Jahreshauptversammlung im Gasthaus Stauder, Aicha, ab.

2018-03-04 (Sonntag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

10:15

Der kath. Frauenbund Aicha veranstaltet nach dem Gottesdienst um ca. 10.15 Uhr ein Fastenessen im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

KSV Aicha vorm Wald

10:30

Der KSV Aicha vorm Wald hält seine Jahresversammlung ab 10.30 Uhr im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald, ab.

Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald

14:30

Der Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald lädt um 14.30 Uhr zur Jahreshauptversammlung mit Kaffee und Kuchen ins Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald, ein.

2018-03-06 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

09:00

Der kath. Frauenbund Aicha vorm Wald lädt zum Frauenfrühstück ins Gasthaus Ragaller, Lehen, ein.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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