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Mai 2018

2018-05-01 (Dienstag)

FFW Aicha vorm Wald

10:00

Die FFW Aicha vorm Wald veranstaltet wieder einen "Tag der offenen Tür" beim Feuerwehrhaus in Reuth.

KSV Aicha vorm Wald

10:30

Der KSV Aicha vorm Wald trifft sich wieder zum Frühschoppen.

2018-05-03 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald nimmt an der Maiandacht in der Pfarrkirche Aicha vorm Wald teil und hält anschließend seine Mitgliederversammlung im Gasthaus Stauder ab.

2018-05-05 (Samstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

10:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald beteiligt sich am Familienfest "30 Jahre Eltern-Kind-Gruppen" in Passau.

2018-05-08 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

09:00

Der kath. Frauenbund Aicha vorm Wald veranstaltet einen Tanztag mit Gertraud Mader in der Turnhalle der Schule Aicha vorm Wald.

2018-05-10 (Donnerstag)

FFW Weferting

10:00

Die FFW Weferting veranstaltet einen Vatertagsfrühschoppen beim Feuerwehrgerätehaus in Weferting.

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der kath. Frauenbund Aicha vorm Wald beteiligt sich an der Maiandacht in der Pfarrkirche Aicha vorm Wald.

2018-05-12 (Samstag)

Geschichts- und Kulturverein Eging

19:00

Der Geschichts- und Kulturverein Eging hält seine Jahreshauptversammlung im Gasthaus zur, Eging am See, ab.

2018-05-17 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der kath. Frauenbund Aicha vorm Wald nimmt an der Maiandacht in der Pfarrkirche Aicha vorm Wald teil.

2018-05-18 (Freitag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der kath. Frauenbund Aicha vorm Wald beteiligt sich an der Dekanatsmaiandacht in Schweiklberg.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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