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Juli 2019

2019-07-01 (Montag)

Petersfest Aicha GbR

Das diesjährige Petersfest findet wie immer am Sportplatz in Aicha vorm Wald statt. Volksfestbetrieb mit reichhaltigem Vergnügungspark und viele Spezialitäten während der gesamten Festtage.

2019-07-02 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

09:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald trifft sich zum Frühstücken im Gasthaus Ragaller, Lehen.

2019-07-07 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald

10:30

Der KSV Aicha vorm Wald trifft sich wieder zum Frühschoppen.

2019-07-10 (Mittwoch)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

14:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald lädt zur Stiegenwallfahrt nach Passau, Mariahilf, ein.

2019-07-12 (Freitag)

Musikschule Zweigstelle Aicha vorm Wald

19:00

Die Kreismusikschule, Zweigstelle Aicha vorm Wald, veranstaltet wieder ein Sommerkonzert in der Aula der Schule Aicha vorm Wald.

2019-07-13 (Samstag)

Geschichts- und Kulturverein Eging am See

Der Geschichts- und Kulturverein Eging am See veranstaltet eine Wanderung auf den Spuren von Wilhelm Niedermayer und Karl Mader mit Alois Mandl, Fürstenstein.

Blaskapelle "Aichaer-Frohsinn"

19:00

Die Blaskapelle "Aichaer-Frohsinn" veranstaltet auch heuer wieder einen "Tanz in'd Sommernacht" beim Marklhaus in der Ortsmitte von Aicha vorm Wald.

2019-07-20 (Samstag)

FFW Weferting

Die Freiw. Feuerwehr Weferting veranstaltet wieder ihr jährliches "Waldfest" am Waldfestplatz in Weferting.

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

Der Kath. Frauenbund fährt für zwei Tage nach Franken. Abfahrt ist um 6.00 Uhr bei der Bäckerei Markl, Aicha vorm Wald.

2019-07-21 (Sonntag)

FFW Weferting

Die Freiw. Feuerwehr Weferting veranstaltet wieder ihr jährliches "Waldfest" am Waldfestplatz in Weferting.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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