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März 2018

2018-03-16 (Freitag)

Gemeinde Aicha vorm Wald

19:00

Die Gemeinde Aicha vorm Wald hält die diesjährige Bürgerversammlung im Gasthaus Stauder ab.

Theatergruppe Aicha vorm Wald

19:30

Die Theatergruppe Aicha vorm Wald lädt dieses Jahr zu den Aufführungen des Stücks "Allein unter Kühen" in die Music-Hall nach Pullman-City in Eging am See ein.

2018-03-17 (Samstag)

Heimatverein Weferting

19:00

Der Heimatverein Weferting hält seine Jahreshauptversammlung im Gasthaus  Stauder, Aicha vorm Wald, ab.

Theatergruppe Aicha vorm Wald

19:30

Die Theatergruppe Aicha vorm Wald lädt dieses Jahr zu den Aufführungen des Stücks "Allein unter Kühen" in die Music-Hall nach Pullman-City in Eging am See ein.

2018-03-18 (Sonntag)

Brandverein Aicha vorm Wald

10:30

Der Brandverein Aicha vorm Wald hält ab 10.30 Uhr seine Generalversammlung im Gasthaus Stauder ab.

2018-03-25 (Sonntag)

Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald

09:00

Um 9.00 Uhr findet die Palmweihe zum Palmsonntag am Schulhof Aicha vorm Wald statt. Der Obst- und Gartenbauverein bietet wieder Palmbuschen an.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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