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Oktober 2018

2018-10-02 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

09:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald trifft sich wieder zum Frauenfrühstück im Gasthaus Ragaller, Lehen.

2018-10-07 (Sonntag)

Heimatverein Weferting

10:00

Der Heimatverein Weferting veranstaltet wieder sein Herbstfest am Waldfestplatz in Weferting.

KSV Aicha vorm Wald

10:30

Der KSV Aicha vorm Wald trifft sich wieder zum monatlichen Frühschoppen im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2018-10-18 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald fährt zum Film "Ein Mann namens Ove" ins ProLi Passau.

2018-10-19 (Freitag)

FFW Weferting

18:00

Die FFW Weferting veranstaltet ein Preisschafkopfturnier im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2018-10-23 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

18:30

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald lädt zum Oktoberrosenkranz in die Pfarrkirche ein, anschließend findet eine Lesung mit Ingrid Weißl statt.

2018-10-27 (Samstag)

FFW Aicha vorm Wald

19:30

Die FFW Aicha vorm Wald hält seinen Familienabend im Gasthaus Stauder ab.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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