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April 2018

2018-04-01 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald

10:30

Der KSV Aicha vorm Wald hält seinen monatlichen Frühschoppen ab.

2018-04-03 (Dienstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

09:00

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald trifft sich wieder zum Frauenfrühstück im Gasthaus Ragaller, Lehen.

2018-04-14 (Samstag)

Ohe-Tal-Schützen Aicha

14:00 - 19:00

Die Ohe-Tal-Schützen Aicha veranstalten einen Schnupperkurs Bogen am Schießgelände an der Ohe.

2018-04-16 (Montag)

Heimatverein Weferting

19:00

Der Heimatverein Weferting lädt zum Besuch der Passauer Neuen Presse mit Führung ein.

2018-04-19 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der Kath. Frauenbund Aicha fährt zum Filmabend "Florence Foster Jenkins" ins ProLi nach Passau.

2018-04-22 (Sonntag)

Musikschule Aicha vorm Wald

14:00

Die Kreismusikschule, Zweigstelle Aicha, lädt zum Musik-Cafe in die Aula der Schule Aicha vorm Wald ein.

2018-04-26 (Donnerstag)

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

Der Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald veranstaltet einen Oasentag mit Hildegard Weileder-Wurm. Uhrzeit und Ort stehen noch nicht fest.

2018-04-28 (Samstag)

Elternbeirat Schule Aicha vorm Wald

19:30

Der Elternbeirat der Schule Aicha vorm Wald veranstaltet ein Benefizschafkopfturnier im Gasthaus Stauder, Aicha.

2018-04-29 (Sonntag)

AWO Aicha vorm Wald

Die AWO Aicha vorm Wald hält seine Generalversammlung im Gasthaus Stauder ab. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt.

Kath. Frauenbund Aicha vorm Wald

19:00

Der Kath. Frauenbund Aicha beteiligt sich am Tag der Diakonin in Schweiklberg.

Bekanntmachungshinweis - Verbrennen von holzigen Abfällen

Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr zulässig!

 

In der Gemeinde Aicha vorm Wald war es auf Grundlage einer Gemeindeverordnung bisher erlaubt, holzige Gartenabfälle auch innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verbrennen.

 

Die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung ist seit 01.01.2017 nicht mehr vorhanden. Das bedeutet, dass ab sofort das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile (,,Innenbereich“) nicht mehr zulässig ist.

 

Der Gemeinderat hat dementsprechend in seiner Sitzung vom 02.03.2017 die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Auf die entsprechende Bekanntmachung an der Gemeindetafel wird hingewiesen. Die Aufhebungsverordnung kann im Rathaus, Zimmer 7, eingesehen werden.

 

Die Gartenabfälle können auf dem Recyclinghof Aicha vorm Wald abgegeben werden.

 

Die Neuregelung betrifft nur die im Zusammenhang bebauten Ortsteile; außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (,,Außenbereich“) ist es auch weiterhin möglich, pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zu verbrennen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass grundsätzlich Gartenabfälle (auch Rasenschnitt und dgl.) nicht auf öffentlichen Grundstücken oder benachbarten Privatgrundstücken abgelagert werden dürfen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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