Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Bezieher des Landespflegegeldes darauf hinweisen, dass durch den Bezug des Landespflegegeldes ein Anspruch auf Befreiung der Rundfunkgebühren entsteht.
Der Befreiungsantrag ist schriftlich, unter Angabe der Beitragsnummer und einer Kopie des Bescheides von der Landespflegegeldstelle an den
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
zu senden.
Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Aicha vorm Wald - Zimmer 2 - oder vorab telefonisch unter 08544/9630-13.