Gewerbewesen
Gewerbemeldungen; Gewerbean-, -um- und -abmeldung
Übermittlungspflicht für Existenzgründer
Zum 01.01.2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschafft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.