Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir verwenden jedoch keine Tracking-Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

< Oktober 2024 >
So Mo Di Mi Do Fr Sa
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

2024-10-08

Es gibt keine Events an diesem Tag.

Meldewesen

Bitte beachten Sie, dass bei An- oder Ummeldungen eine Geburtsurkunde mitzubringen ist.

 

Zuzug online

Melden Sie Ihren Zuzug an.
Wer ein Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden, dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der selben Gemeinde. Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind dies die gesetzlichen Vertreter. Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Meldepflicht.

 

weiter

Melderegister online

Einfache Melderegisterauskunft
Hier können berechtigte Behörden und Institutionen Auskünfte aus dem Melderegister online abfragen.

 

Um zu diesem Modul Zugang zu erhalten ist bei der Meldebhörde ein Antrag erforderlich. Nach Prüfung

des Antrags werden der Behörde/Institution die verschlüsselten Zugangsdaten übermittelt.

 

weiter

Widerspruchsrechte für Meldedaten

Übermittlungssperre
Sie haben die Möglichkeit, folgende Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung zu widersprechen:

  • an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • über Alters- und Ehejubiläen
  • an Adressbuchverlage
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören.
  • Internetauskünfte

weiter

 

 

Auskunftssperre
Für die Einrichtung einer Auskunftssperre ist die Gefahr für Leib und Leben stichhaltig (mit entsprechenden Nachweisen) zu begründen.

 

weiter

Umzug online

Melden Sie Ihren Umzug an.
Wer ein Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden, dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der selben Gemeinde. Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind dies die gesetzlichen Vertreter. Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Meldepflicht.

 

weiter

Meldebescheinigungen online

Eine Meldebescheinigung bestätigt Ihnen seit wann Sie in der Gemeinde gemeldet sind. Diese benötigen Sie z. B. für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges, wenn Sie lediglich im Besitz eines Reisepasses sind bzw. die Anschrift im Ausweis nicht oder nicht richtig eingetragen ist.

 

weiter